TVDATA LTD. ROYALTY-FREIE LIZENZVEREINBARUNG

Name der Firma: TVDATA LTD
Firmennummer: 12060751
Registrierte Adresse: 124 City Road, Kemp House, London, Vereinigtes Königreich
Kontakt-E-Mailinfo@tvdata.tv


Das Stock Footage-Archiv von TVDATA bietet eine umfangreiche Sammlung von 4K-VideosHD-Filmmaterial, Und professionell kuratierte lizenzfreie Clips, entwickelt zur Verbesserung von Rundfunkproduktionen, redaktionellen Projekten und kreativen Medien. 📧 Kontaktieren Sie uns unter footage@tvdata.tv um unsere lizenzfreie Bibliothek zu erkunden und das perfekte Filmmaterial für Ihr nächstes Projekt zu entdecken.


1. EINLEITUNG

Das Lizenzvereinbarung für lizenzfreie Inhalte (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen TVDATA LTD („Lizenzgeber“) und _______ („Lizenznehmer“), gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Durch die Unterzeichnung oder anderweitige Annahme dieser Vereinbarung stimmt der Lizenznehmer den unten aufgeführten Bedingungen bezüglich der Verwendung bestimmter Aufnahmen oder „Lizenzmaterials“ zu, die von TVDATA LTD unter einer lizenzfreie Lizenz.


2. LIZENZIERTES MATERIAL & PROJEKTDETAILS

Lizenzmaterialbeschreibung

  • Filmmaterial erforderlich:
  • Format oder Auflösung: MP4.

Projekt-/Produktionstitel

Exklusivität

  • Nicht exklusiv.

Lizenzgebühr

    Datum


    Lizenznehmerdetails

    • Name der Firma:
    • Firmenregistrierungsnummer:
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
    • Lizenzadresse:
    • Lizenzunterzeichner:
      Name:
      E-Mail: 
    • Rechnungsadresse:
    • Clientseitiger Kontakt:

    3. RECHTSEINRÄUMUNG

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr gewährt TVDATA dem Lizenznehmer hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz das lizenzierte Material während der Lizenzlaufzeit im angegebenen Projekt, innerhalb des lizenzierten Gebiets und in der vereinbarten Verteilung/auf den vereinbarten Medien gemäß Abschnitt 2 zu verwenden.

    • Nutzungsrechte: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Material im Projekt verwenden, einschließlich aller Werbematerialien, Trailer oder erweiterten Versionen, ohne zusätzliche Gebühren oder Lizenzgebühren.
    • Nicht übertragbar: Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar, außer an externe Sender oder Vertriebsunternehmen zum Zweck der Ausstellung, Ausstrahlung oder Verbreitung des Projekts.
    • Nicht exklusiv: TVDATA kann während oder nach der Lizenzlaufzeit dieselben oder ähnliche Inhalte an weitere Dritte lizenzieren.

    4. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

    1. Einzelprojektnutzung: Das lizenzierte Material darf nur in dem in Abschnitt 2 angegebenen spezifischen Projekt verwendet werden. Jede Wiederverwendung oder Umnutzung erfordert eine separate Lizenz.
    2. Keine Übertragung oder Unterlizenzierung: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TVDATA nicht an Dritte abtreten, übertragen oder unterlizenzieren.
    3. Keine Beeinträchtigung der redaktionellen Integrität: Wenn das lizenzierte Material als „redaktionell“ gekennzeichnet ist, darf der Lizenznehmer nur geringfügige Änderungen vornehmen (z. B. Zuschneiden für das Seitenverhältnis, Farbkorrektur), um den redaktionellen Inhalt nicht zu verändern oder falsch darzustellen.
    4. Keine rechtswidrige oder sensible Nutzung: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Material nicht in pornografischen, diffamierenden oder anderen rechtswidrigen Kontexten oder auf eine Weise verwenden, die Hass, Gewalt oder Gesetzesverstöße fördert.
    5. Gebiets- und Medienbeschränkungen: Der Lizenznehmer muss die genauen Angaben zu Gebiet, Medium und Laufzeit einhalten. Jede Erweiterung über diese vereinbarten Parameter hinaus erfordert eine neue Lizenz oder eine Änderung dieses Vertrags.
    6. Keine eigenständige Dateiverwendung: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Material (vollständig oder teilweise) nicht als eigenständige Datei oder auf eine Weise verteilen oder zur Verfügung stellen, die es Dritten ermöglicht, es unabhängig vom endgültigen Projekt zu extrahieren oder herunterzuladen.
    7. Model-/Property-Releases: Wenn das lizenzierte Material Bilder oder Videos von erkennbaren Personen, Orten, Marken oder anderen geschützten Inhalten enthält, ist der Lizenznehmer allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte und Freigaben verfügt oder diese erhält, wenn das Filmmaterial in einer Weise verwendet wird, die über den Rahmen der redaktionellen oder fairen Verwendung (sofern zutreffend) hinausgeht.

    5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

    • Lizenzgebühr: Die vereinbarte Lizenzgebühr ist in Abschnitt 2 aufgeführt und gemäß den von TVDATA bereitgestellten Rechnungsbedingungen zu zahlen. Dieser Vertrag wird mit der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr wirksam und verbindlich. Bis zum Zahlungseingang werden keine Rechte zur Nutzung des Lizenzmaterials im Rahmen dieses Vertrags gewährt.
    • Nicht erstattungsfähig: Alle Lizenzgebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn das lizenzierte Material nicht verwendet wird oder das Projekt abgebrochen oder aufgegeben wird.
    • Zahlungsverzug: Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich TVDATA das Recht vor, Zinsen in Höhe von 1,51 TP3T pro Monat (oder den gesetzlichen Höchstbetrag) auf den ausstehenden Betrag.
    • Lizenzfrei: Die Lizenzgebühr ist eine Einmalzahlung zur unbegrenzten Nutzung des Lizenzmaterials im Rahmen dieses Vertrags. Für wiederholte oder erweiterte Nutzung werden keine zusätzlichen Lizenzgebühren oder Gebühren erhoben.

    6. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

    • Rechteklärung: TVDATA gewährleistet, dass es das Recht oder die Befugnis hat, die Lizenz für das lizenzierte Material zu erteilen. TVDATA übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass Model-/Property-Releases oder andere Rechte Dritter eingeholt wurden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    • Genauigkeit der Beschreibung: TVDATA übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit von Titeln, Untertiteln oder Begleittexten des lizenzierten Materials.
    • Wie besehenSofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird das lizenzierte Material „wie besehen“ bereitgestellt. TVDATA lehnt jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
    • Entschädigung:
      • Von TVDATA: TVDATA wird den Lizenznehmer von Ansprüchen freistellen und schadlos halten, die sich aus der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch das lizenzierte Material ergeben, vorausgesetzt, dass (i) das lizenzierte Material im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet wird und (ii) TVDATA unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche informiert wird und die Kontrolle über die Verteidigung übernehmen darf.
      • Durch den Lizenznehmer: Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, TVDATA von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der unbefugten oder rechtswidrigen Nutzung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder aus Änderungen oder kontextueller Nutzung ergeben, die zu Verletzungen der Rechte Dritter führen.

    7. VERTRAULICHKEIT

    Alle von TVDATA bereitgestellten nicht öffentlichen Informationen, einschließlich Lizenzgebühren, Bedingungen oder Inhaltsdetails, werden vom Lizenznehmer vertraulich behandelt. Der Lizenznehmer darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich.


    8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    • Begriff: Die Laufzeit ist in Abschnitt 2 angegeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss der Lizenznehmer jede neue Nutzung des lizenzierten Materials einstellen, sofern nicht schriftlich eine Erneuerung oder Verlängerung vereinbart wurde.
    • Kündigung wegen Vertragsbruchs: TVDATA kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung (einschließlich Nichtzahlung) wesentlich verstößt. Nach der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien des Lizenzmaterials unverzüglich zu entfernen und/oder zu vernichten oder auf Verlangen von TVDATA einen Nachweis über die Vernichtung vorzulegen.
    • Wirkung der Kündigung: Nach Kündigung oder Ablauf ist dem Lizenznehmer jede weitere Nutzung des lizenzierten Materials strengstens untersagt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Lizenzgebühren-Garantie: TVDATA garantiert, dass das lizenzierte Material unter einer lizenzfreie Lizenz, d. h. der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, für eine wiederholte oder erweiterte Nutzung im Rahmen dieses Vertrags zusätzliche Gebühren zu zahlen.

    9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    TVDATA haftet gegenüber dem Lizenznehmer unter keinen Umständen für indirekte, zufällige, Folge-, Straf- oder Sonderschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die maximale Haftung von TVDATA übersteigt nicht den vom Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Gesamtbetrag.


    10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    • Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge oder Nachträge, stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Diskussionen oder Darstellungen bezüglich des lizenzierten Materials.
    • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Vereinigten Königreichs und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden vor den Gerichten Englands und Wales geführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
    • Beachten: Sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail oder Einschreiben an die zu Beginn dieser Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten (oder an alle aktualisierten Kontaktdaten, die von einer Partei der anderen schriftlich mitgeteilt wurden) gesendet werden.
    • Änderungen: Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
    • Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt der Rest der Vereinbarung in Kraft und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um sie gültig und durchsetzbar zu machen.
    • Verzicht: Der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung oder eines Verzugs gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer vorhergehenden oder nachfolgenden Vertragsverletzung oder eines Verzugs.
    • Abtretung: Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TVDATA keine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten oder übertragen.

    11. ANNAHME UND UNTERSCHRIFT

    Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Parteien, dass sie die Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich mit deren Bedingungen einverstanden erklären.

    Lizenznehmer (__________)
    Name (in Druckbuchstaben): ___________________________
    Titel/Position: ___________________________
    Unterschrift: _______________________________
    Datum: ___________________________________

    Lizenzgeber (TVDATA LTD)
    Name (in Druckbuchstaben): ___________________________
    Titel/Position: ___________________________
    Unterschrift: _______________________________
    Datum: ___________________________________


    Vielen Dank für Ihre Wahl TVDATA LTD für Ihren Bedarf an lizenzfreiem Filmmaterial. Wenn Sie Fragen haben oder Erläuterungen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter footage@tvdata.tv.


    Abschnitt „Erforderliches Filmmaterial“